Taxifahrer wird man nicht einfach durch Erwerb des PKW-Führerscheines.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und einige Prüfungen zu bestehen, bevor der erste Fahrgast gefahren werden kann. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, den sogenannten P-Schein.
Wichtige nicht gesetzlich geregelte Voraussetzungen für die Tätigkeit des Taxifahrers sind persönliche Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, und Zuverlässigkeit. Sie müssen sich auf die unterschiedlichsten Menschen einstellen können und grundsätzlich bereit sein, Ihre eigenen Vorlieben für die Dauer der Fahrt zurückzustellen.
Auch im Taxigewerbe gilt das Motto der Dienstleistungsunternehmen: Der Kunde ist König.
Als Fahrerin oder Fahrer der Taxi Bochum eG benötigen Sie zusätzlich zum Personenbeförderungsschein einen Funkausweis, um an der Fahrtenvermittlung teilnehmen zu können. Wenn Sie diese Hürden genommen haben, steht einer Anstellung bei einem unserer Unternehmer nichts mehr im Wege und Sie können Ihre erste Schicht beginnen. Am Aushang vor unserem Büro können Sie sich informieren, welcher Unternehmer gerade eine Taxifahrerin oder einen Taxifahrer sucht.
1. Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
2. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Führerschein (in der Regel der Klasse B oder ehemals 3) seit mindestens zwei Jahren besitzen, bzw. innerhalb der letzten fünf Jahre für zwei Jahre besessen haben.
1.Ihre geistige und körperliche Eignung wird in einem Gesundheitstest überprüft. Hierbei wird z.B. das Reaktionsvermögen, die Belastbarkeit, das Konzentrationsvermögen und die Sehkraft getestet. 2. Es wird ein Führungszeugnis angefordert.
3. Beim Zentralregister des Kraftfahrbundesamtes wird Ihr Punktestand überprüft.
4. Sie müssen beim Ordnungsamt der Stadt Bochum eine Ortskundeprüfung ablegen.
Dieser Führerschein ist für 5 Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden. Dabei werden bis auf die Ortskundeprüfung die Anforderungen der Ersterteilung erneut kontrolliert. Weitere Informationen zur Beantragung eines P-Scheineserhalten Sie beim:
Ordnungsamt der Stadt Bochum.
Bulksmühle 17
44809 Bochum
Telefon: 0234-910-0
Dieser Ausweis wird erst nach Teilnahme an einer internen Schulung und dem erfolgreichen Bestehen einer Prüfung ausgegeben. In dieser Prüfung müssen Sie Ihre Ortskunde nochmals unter Beweis stellen. Außerdem müssen Sie Fragen zum korrekten Verhalten eines Taxifahrers im Dienst beantworten. Sie werden in die Bedienung des Funkgerätes eingewiesen und Ihnen werden alle Fragen, die Sie als Neuling haben, beantwortet. Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhalten Sie im Büro bei Beantragung Ihres Funkausweises entsprechendes Schulungsmaterial. Die Prüfungen für den Funkausweis finden an jedem zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Genossenschaft statt. Zur Anmeldung brauchen Sie lediglich einen Antrag auszufüllen und zwei Passbilder mitzubringen, damit Ihr Ausweis vorbereitet werden kann. Melden Sie sich bitte bis spätestens eine Woche vor der Prüfung an, damit Sie ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben.Die Öffnungszeiten des Büros sowie die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Seite Kontakt.
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