DIE ZENTRALE
TAXI BOCHUM eG Historie
Taxifahrer Bochumer Taxivereinigung seit 1959

Taxifahrer wird man nicht einfach durch Erwerb des PKW-Führerscheines.

Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und einige Prüfungen zu bestehen, bevor der erste Fahrgast gefahren werden kann. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, den sogenannten  P-Schein.

 

Wichtige nicht gesetzlich geregelte Voraussetzungen für die Tätigkeit des Taxifahrers sind persönliche Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, und Zuverlässigkeit. Sie müssen sich auf die unterschiedlichsten Menschen einstellen können und grundsätzlich bereit sein, Ihre eigenen Vorlieben für die Dauer der Fahrt zurückzustellen.

Auch im Taxigewerbe gilt das Motto der Dienstleistungsunternehmen: Der Kunde ist König.

 

Als Fahrerin oder Fahrer der Taxi Bochum eG benötigen Sie zusätzlich zum Personenbeförderungsschein einen Funkausweis, um an der Fahrtenvermittlung teilnehmen zu können.  Wenn Sie diese Hürden genommen haben, steht einer Anstellung bei einem unserer Unternehmer nichts mehr im Wege und Sie können Ihre erste Schicht beginnen. Am Aushang vor unserem Büro können Sie sich informieren,  welcher Unternehmer gerade eine Taxifahrerin oder einen Taxifahrer sucht.

  • 1959

  • 1962

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